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LSG Baden-Württemberg, 26.07.2021 - L 3 SB 1670/20 |
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LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 2021 - L 3 SB 1670/20 (https://dejure.org/2021,60533)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Schwerbehindertenrecht
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- BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R
Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2021 - L 3 SB 1670/20
Vielmehr ist die Bewertung des GdB auch unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben sowie unter Heranziehung des Sachverstandes anderer Wissenszweige zu entwickeln (BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R, juris).Dabei können die Auswirkungen der einzelnen Beeinträchtigungen ineinander aufgehen (sich decken), sich überschneiden, sich verstärken oder beziehungslos nebeneinanderstehen (BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R, juris).
Dabei hat insbesondere die Feststellung der nicht nur vorübergehenden Gesundheitsstörungen unter Heranziehung ärztlichen Fachwissens zu erfolgen (BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R, juris).
- BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R
Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2021 - L 3 SB 1670/20
Im Hinblick auf die den vorliegend zu beurteilenden Zeitraum betreffenden unterschiedlichen Gesetzesfassungen sind diese - da Übergangsregelungen fehlen - nach dem Grundsatz anzuwenden, dass die Entstehung und der Fortbestand des sozialrechtlichen Anspruchs auf Leistungen nach dem Recht zu beurteilen ist, welches zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände jeweils gegolten hat (…Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R, juris, Rn. 36-40; sinngemäß auch BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 2/13, juris Rn. 10, 13; Stölting/Greiser in SGb 2015, 135-143). - BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R
Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2021 - L 3 SB 1670/20
Im Hinblick auf die den vorliegend zu beurteilenden Zeitraum betreffenden unterschiedlichen Gesetzesfassungen sind diese - da Übergangsregelungen fehlen - nach dem Grundsatz anzuwenden, dass die Entstehung und der Fortbestand des sozialrechtlichen Anspruchs auf Leistungen nach dem Recht zu beurteilen ist, welches zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände jeweils gegolten hat (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R, juris, Rn. 36-40; sinngemäß auch BSG…, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 2/13, juris Rn. 10, 13; Stölting/Greiser in SGb 2015, 135-143).